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   OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08   

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OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2010,2515)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2010 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2010,2515)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 1 U 36/08 (https://dejure.org/2010,2515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zur Amtshaftung einer Gemeinde wegen Verzögerungen bei der Bauleitplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung wegen Pflichtverletzungen einer Gemeinde in der Bauleitplanung; Beginn der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wg. Nichtrealisierung eines Gewerbeparks?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2011, 39
  • NJ 2011, 394
  • BauR 2010, 951
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    129 aa) Die Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sind zwar grundsätzlich auch auf Verhandlungen anwendbar, die zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Bürger und Staat führen sollen, weil die Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf das Gemeinwohl einen vermögensrechtlichen Ausgleich von Interessengegensätzen der Vertragspartner nicht ausschließt und das besondere Vertrauen desjenigen, der sich zum Zwecke von Vertragsverhandlungen in den Einflussbereich eines anderen begibt auch in diesem Bereich schützenswert ist (BGHZ 71, 386, 392 f.).

    137 aa) Ein haftungsbegründendes Verhalten einer Gemeinde bei Verhandlungen im Vorfeld des Abschlusses einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kann darin liegen, dass sie dem anderen Teil unrichtige Vorstellungen über den Stand oder die Aussichten der Verwirklichung der Bauleitplanung vermittelt oder über Umstände, die einer Realisierung des Vorhabens entgegenstehen können, nicht aufklärt (vgl. BGHZ 71, 386, 396 f.).

    Eine Haftung aufgrund des Eintritts von Verzögerungen aufgrund des bei der Bauleitplanung umzusetzenden Verfahrens sowie der Entschließungen der öffentlichen Planungsträger kommt demgegenüber insoweit grundsätzlich nicht in Betracht; ein Verschulden kann vielmehr nur in einem Verhalten der Gemeinde gesehen werden, das außerhalb der eigentlichen Bauplanung liegt (BGHZ 71, 386, 396).

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    (1) Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (vgl. § 311 Abs. 3 BGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch einen Dritten treffen, der selbst nicht Vertragspartei werden soll, der an den Vertragsverhandlungen aber als Vertreter, Vermittler oder Sachwalter einer Partei beteiligt ist und dabei über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus der anderen Vertragspartei eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts bietet oder wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH NJW 1995, 1739; 1990, 1907, 1908; 1997, 1233).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nichtigkeit von öffentlich-rechtlichen Verträgen gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 4 und § 56 Abs. 1 VwVfG wegen Verletzung des Koppelungsverbots - nach der auf die Nichtigkeit gestützte Erstattungsansprüche nicht bereits deshalb gemäß Treu und Glauben ausgeschlossen sind, weil eine Rückabwicklung der von der Behörde erbrachten Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich geworden ist (vgl. BVerwG NVwZ 2000, 1285ff.) - für den Streitfall nichts dafür herleiten, dass eine Berufung auf Treu und Glauben entsprechend § 242 BGB unberechtigt und den Beklagten verwehrt ist.
  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Entsprechendes gilt hinsichtlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der für die Annahme eines Verstoßes gegen § 242 BGB bei Berufung auf die Formnichtigkeit von Verträgen strenge Anforderungen gelten (vgl. BGH NJW 2004, 3330, 3331 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Soweit die Klägerin ferner die Nichtigkeit der Verträge wegen Verstoßes gegen Formvorschriften geltend macht, weil im Hinblick auf die Vereinbarung der Übertragung von Grundstücken gemäß § 311 b BGB eine notarielle Beurkundung erforderlich gewesen wäre, die Vereinbarungen darüber hinaus wegen Missachtung des Grundsatzes der Urkundeneinheit (vgl. BVerwGE 96, 326) gemäß §§ 57, 59 VwVfG, § 125 BGB formnichtig seien und im Übrigen weder ein wirksamer Bebauungsplan vorliege (§ 125 Abs. 1 BauGB a. F.) noch eine ansonsten erforderliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde § 125 Abs. 2 BauGB a. F. eingeholt worden sei, lassen sich auch daraus keine schuldhaften Verstöße gegen Auskunfts-, Hinweis- und Rücksichtnahmepflichten im Vorfeld des Vertragsschlusses herleiten.
  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    (1) Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (vgl. § 311 Abs. 3 BGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch einen Dritten treffen, der selbst nicht Vertragspartei werden soll, der an den Vertragsverhandlungen aber als Vertreter, Vermittler oder Sachwalter einer Partei beteiligt ist und dabei über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus der anderen Vertragspartei eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts bietet oder wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH NJW 1995, 1739; 1990, 1907, 1908; 1997, 1233).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04

    Ansprüche des Vorhabenträgers bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Diesbezüglich ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, unwirksam sind (BGHZ 76, 16; BGH NVwZ 2006, 1207 m. w. N.; nunmehr ausdrücklich geregelt in § 1 Abs. 3 BauGB).
  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 125/82

    Pflichten des Auslobers nach Ausrichtung eines Architektenwettbewerbs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    bb) Bei der Frage der Begründung bzw. Anbahnung einer vertraglichen Bindung ist maßgebend, ob anhand objektiver Kriterien aufgrund der Erklärungen und des sonstigen Verhaltens der Parteien der Wille hierfür festgestellt werden kann (vgl. BGHZ 88, 373, 382).
  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    (1) Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (vgl. § 311 Abs. 3 BGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch einen Dritten treffen, der selbst nicht Vertragspartei werden soll, der an den Vertragsverhandlungen aber als Vertreter, Vermittler oder Sachwalter einer Partei beteiligt ist und dabei über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus der anderen Vertragspartei eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts bietet oder wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH NJW 1995, 1739; 1990, 1907, 1908; 1997, 1233).
  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
    Diesbezüglich ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, unwirksam sind (BGHZ 76, 16; BGH NVwZ 2006, 1207 m. w. N.; nunmehr ausdrücklich geregelt in § 1 Abs. 3 BauGB).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 190/94

    Begriff des anderweitigen Ersatzpflichtigen bei Amtspflichtverletzung; Konkurrenz

  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 37/80

    Verschulden bei Vertragsschluß - Wohlfahrtspflegeverband - Altenpflege - Gemeinde

  • OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07

    Maßnahmeträgervertrag: Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bei

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16

    Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam:

    Bei der Frage der Begründung bzw. Anbahnung einer vertraglichen Bindung ist maßgebend, ob anhand objektiver Kriterien aufgrund der Erklärungen und des sonstigen Verhaltens der Parteien der Wille hierfür festgestellt werden kann (BGHZ 88, 373, 382; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2010 - 1 U 36/08, juris Rn. 129 f.).

    bb) Eine Haftung aufgrund des Eintritts von Verzögerungen auf Grund des bei der Bauleitplanung umzusetzenden Verfahrens sowie der Entschließungen der öffentlichen Planungsträger kommt demgegenüber insoweit grundsätzlich nicht in Betracht; ein Verschulden kann vielmehr nur in einem Verhalten der Gemeinde gesehen werden, das außerhalb der eigentlichen Bauplanung liegt (BGHZ 71, 386, 396; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2010 - 1 U 36/08, juris Rn. 137).

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